Eigenständige Ästhetik. Harmonisch gestaltet.
Die eingeschossige Variante wird durch klare Linien gezeichnet und überzeugt durch eine gekonnte Kombination aus Symmetrien und ausbrechenden nahezu kubistischen Formelementen. Diese Architektur beeindruckt so durch Ruhe und Klarheit ohne jede Spur von Tristesse.
Wohnen, leben, ankommen: Die eingeschossige Variante von MEISTER-HAUS Kollektion bietet allerbeste Bedingungen für die Verwirklichung von Wohnträumen. Während die Essenz der Bauhaus-Botschaft in der Faszination einer klaren Linienführung und der Neuinterpretation des klassischen Satteldaches nachhallt, stehen große Fensterfronten für die Überwindung der Grenzen zwischen Mensch und Umwelt.
Getreu dem Motto „Wohnen ist mehr als nur ein Dach über dem Kopf“ positioniert sich das eingeschossige MEISTER-HAUS Kollektion als Wohnkonzept für Lebensqualität auf höchstem Niveau. Die innovative Raumplanung (ab 100 m²) überzeugt mit Flexibilität, die sich an die Bedürfnisse und Wünsche von Menschen orientiert, für die Raum zur Selbstentfaltung der entscheidende Mehrwert beim Hausbau bedeutet. Eine Galerie und Erweiterungsmöglichkeiten im Dachgeschoss fügen sich als Optionen wie selbstverständlich in dieses ungewöhnliche Raumprogramm mit ein. Dabei machen verschiedene Zonen und Deckenhöhen das MEISTER-HAUS Kollektion zum Besonderen. Die durchdachte Integration modernster, ausgereifter Haustechnologie entspricht der Vorbildfunktion dieses Konzeptes.
Höchster Wohnkomfort. Flexibel erweiterbar.
Der großzüge Grundriss der eingeschossigen Variante zeigt vielfältige Gestaltungsoptionen auf – bis hin zur, wie oben gezeigt, Anderhalbgeschossigkeit oder mit und ohne Kellergeschoss.
Flächen* | WF | GF |
---|---|---|
EG | 102,2 m² | 116,5 m² |
DG | 38,6 m² | 56,0 m² |
gesamt | 140,8 m² | 172,5 m² |
Kniestock | 25 mm | |
Dachneigung | 40° |
Die Grundrisse der eingeschossigen Variante.
Hinweise zur Flächenberechnung: Alle dargestellten Flächen und Flächenberechnungen zu Wohnflächen (kurz WF) und Grundflächen (kurz GF) wurden gemäß der Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung – Wo FlV) vom 25. November 2003 (BgBl. I S. 2346) ermittelt. Balkone und Loggien sind mit 50 % der Grundfläche in die Wohnfläche eingeflossen. Alle Abbildungen dienen nur der Illustration.